Wir können für Kreditinstitute, Kreditkartenprozessoren und Zahlungsdienstleister, alle geschäftsrelevanten Verträge im Einklang mit gesetzlichen Anforderungen gestalten. Auch beim Aufbau von Kundenwerbungs-, Shopping- und Reisebuchungsportalen können erhebliche aufsichtliche Herausforderungen bestehen, da bereits das bloße Weiterleiten von Geldbeträgen (z. B. im Rahmen von Einkaufsvergünstigungen oder sogenannten Cashback-Zahlungen) ein erlaubnispflichtiger Zahlungsdienst sein kann.
HAMMERSENs Markterfahrungen (Auszug)
Abstimmung mit Aufsichtsbehörden (z. B. BaFin, Landesamt für Datenschutzaufsicht, Industrie- und Handelskammer).
Unterstützung bei der Ausarbeitung von Compliance- und Organisationsprozessen sowie den dazugehörenden Handbüchern unter Berücksichtigung der Anforderungen von MaRisk.
Durchführung von Compliance-Schulungen.
KWG-rechtliches Inhaberkontrollverfahren.
Rechtliche Gestaltung von Vergütungssystemen.
Sparkassen- und Genossenschaftsrecht.
Rechtliche Unterstützung bei der Entwicklung neuer, innovativer Internet-Zahlungs- und E-Geld-Produkte.
Vertragsmanagement: Laufende Überprüfung Ihrer Bestandsverträge im Hinblick auf einen etwaigen Anpassungs- bzw. Handlungsbedarf.
Implementierung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben in den maßgeblichen Verträgen und Unternehmensprozessen.
Begleitung im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Verfahren (z.B. im Erlaubnisverfahren nach ZAG oder bei Maßnahmen der BaFin) und ggf. Prozessvertretung.
Vertragsgestaltung für den täglichen weltweiten Einsatz dieser Produkte.