Die DSGVO bestimmt Voraussetzungen, unter denen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter zwingend einen Datenschutzbeauftragten stellen müssen. Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, das Unternehmen zu beraten und die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen zu überwachen . Die Auswahl des Datenschutzbeauftragten hat nach seiner beruflichen Qualifikation und seinem Fachwissen zu erfolgen. HAMMERSENs sind nicht nur zertifizierte Compliance-Officer, sondern als Rechtsanwälte beraten und verhandeln wir seit rd. 15 Jahren Verträge mit umfangreichen Datenschutzbestimmungen und Weisungsrechten.
Erst Ende 2019 hat der Digitalverband Bitkom im Rahmen einer repräsentativen Umfrage ermittelt, dass nur etwa 25 % der Unternehmen die neuen Regularien der DSGVO vollständig umgesetzt haben. Ein zentraler Punkt ist dabei die bestehende Rechtsunsicherheit, denn die meisten Unternehmen wissen nicht, wie die Regeln zu verstehen, geschweige denn umzusetzen sind. Auch stehe nicht ausreichend fachliche Hilfe und geschultes Personal zur Verfügung.
Sie können Ihre datenschutzrechtliche Verantwortung an uns auslagern. Gerne stellen wir Ihren Datenschuztbeauftragten.