Im Rahmen der sog. Compliance muss die allgemeine Regelkonformität des Unternehmens für alle Bereiche und Abteilungen sichergestellt werden. Dies gilt sowohl für gesetzliche Bestimmungen als auch für unternehmensinterne Richtlinien. Im Rahmen der Compliance müssen insbesondere Kontroll- und Überwachungsaufgaben bei Kenntnis der Unternehmensprozesse wahrgenommen werden, die Einhaltung der Gesetze und Standards sichergestellt werden sowie Risikomanagement und Kontrollsysteme errichtet werden. Zudem fungiert die Compliance als Schnittstelle zwischen verschiedenen Abteilungen und der Geschäftsleitung zur Kommunikation innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Gebiete compliance-relevant:
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Wertpapierhandelsrecht, insb. Insiderhandel
Kapitalmarktrecht
Korruption
Geldwäsche-Bekämpfung
Datenschutz
Umweltschutz
Arbeitsrecht
Produkthaftung
Export
Steuerrecht
IT-Recht
Compliance wird für Unternehmen immer wichtiger, da die Ermittlungstätigkeiten der Behörden stetig zunehmen – es drohen teilweise hohe Bußgelder bei beispielsweise nicht hinreichenden Aufsichtsmaßnahmen . Hinzu kommt ein vermeidbarer Reputationsschaden, wenn Unternehmen gesetzliche Regularien nicht einhalten. Die Schwierigkeit dieser Zwischenmaterie besteht darin, dass viele rechtliche Bereiche darin vereint werden und sich die Vorgaben stetig ändern. Auch bestehen sowohl verpflichtende gesetzliche Vorgaben, national und international, als auch unverbindliche Standards. Zudem sind die Compliance-Aufgaben wirksam zu delegieren, da es ansonsten bei einer Verantwortung der Unternehmensleitung verbleibt.
Ohne Erfahrung gestaltet sich daher die Errichtung eines wirksamen Compliance-Management-Systems als schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.
Welche Aufgaben hat ein Compliance Officer?
Ein Compliance Officer übernimmt bestimmte Aufgaben der Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung eines Unternehmens hat im Rahmen Ihrer Organisationspflicht nach § 43 Abs. 1 GmbHG, §§ 76 Abs.1, 91 Abs.2, 93 Abs.1 S.1 AktG, §§ 347 Abs.1 , 243 HGB ein wirksames Compliance-System zu errichten. Im Einzelnen hat die Geschäftsleitung diesbezüglich die Verpflichtung,
dafür Sorge zu tragen, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverletzungen stattfinden (Überwachungspflicht) und ein entsprechendes Überwachungssystem einzurichten.
eine auf Schadensprävention und Risikokotrolle angelegte Compliance-Organisation (je nach Gefährdungslage) einzurichten und diese zu überwachen, ins. auf Geeignetheit.
bei Hinweisen auf mangelnde Effizienz des Compliance-Systems und mangelnde Verlässlichkeit der Compliance Officer, Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des Compliance-Systems zu ergreifen.
die Compliance-Verantwortung klar organisatorisch zuzuweisen und sicherzustellen, dass die mit der Compliance-Überwachung betrauten Personen hinreichende Befugnisse haben, Konsequenzen aus den Verstößen zu ziehen.
die Compliance-Vorgaben tatsächlich umzusetzen.
eine Organisationsstruktur zu schaffen mit Weisungsrechten der Geschäftsleitung für Compliance.
Verdachtsfälle für Verletzungen gesetzlicher Vorgaben ohne zeitliche Verzögerung zu bearbeiten und neue Vorgaben schnell umzusetzen.
Die Nichteinhaltung der genannten Verpflichtungen kann einer Geschäftsleitung teuer zu stehen kommen. Die Leitungs- und Kontrollaufgaben hinsichtlich der Compliance kann die Geschäftsleitung jedoch an einen sog. Compliance Officer auslagern. Der Compliance Officer hat sodann die Verpflichtung das Compliance-Management-System im Unternehmen zu implementieren, die Einhaltung zu überwachen, die Unternehmensleitung zu beraten und dieser regelmäßig zu berichten und notwendige Weiterentwicklungen zu veranlassen.
Der Compliance Officer übernimmt damit die Verantwortung für die Einhaltung der relevanten rechtlichen Vorschriften im Unternehmen hinsichtlich der an ihn wirksam übertragenen Bereiche.
Was bieten WIR Ihnen konkret an ?
Wir von HAMMERSENs sind zertifizierte Compliance Officer und Rechtsanwälte mit hohen Qualitätsstandards und über 20 Jahren Erfahrung auf verschiedenen Gebieten des Compliance-Managements. Unsere Referenzen sprechen für sich. Folgende Gebiete können Sie u.a. an uns auslagern und uns damit die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen durch Ihr Unternehmen diesbezüglich übertragen :
Compliance bei M&A Transaktionen
Compliance mit MaRisk, BAIT, KWG
IT-Compliance
Datenschutz
IP-Compliance
Compliance im Arbeitsrecht
Konkret bieten wir u.a. folgende Leistungen an:
Datenschutzüberwachung als externer Datenschutzbeauftragter
Betroffenheitsanalyse
Risikoanalyse und Risikobewertung (Compliance Risk Assessment)
Risikomanagement
Due Diligence Compliance
Compliance-Schulungen
Compliance-Audits und laufendes Compliance-Monitoring
Gestaltung und Anpassung von Verträgen (auch international)