Wir von HAMMERSENs haben uns entschlossen, unsere Beratungstätigkeit für Unternehmen im Rahmen der Vertragsgestaltung in die Cliffrock GmbH & Co.KG Rechtsanwaltsgesellschaft auszugliedern.
Die Cliffrock berät gegenwärtig u.a. Sofistika im Rahmen der Vertragsgestaltung mit Bayern Card-Services GmbH -S- Finanzgruppe und Pluscard Service-Gesellschaft für Kreditkarten-Processing mbH, die beiden Kartenprocessoren der S-Finanzgruppe. Die Kartenprocessoren werden zur qards GmbH verschmolzen.
Künstliche Intelligenz und Datenschutz-Vorsicht am Gleis|
Die DSGVO gewährleistet kein ausreichendes Schutzniveau für Kreditinstitute
Personenbezogene Daten werden heute annährend durch jedes Unternehmen gespeichert und verarbeitet. Besonders sensibel sind personenbezogene Daten, die Kreditinstitute über ihre Kunden speichern. Hier geht es nicht nur um Vermögensverhältnisse, wie Einkommen, Verbindlichkeiten, Immobilienvermögen und andere Assets, sondern es geht auch um Bewegungsmuster, Aufenthalt in Hotels, Restaurants, Einkaufsgewohnheiten, Hobbies, Vorlieben im Urlaub etc. Diese Daten sind besonders schutzwürdig. Das ist bis hierhin ein alter Hut; der Schutz dieser Daten funktioniert.
Künstliche Intelligenz und Datenschutz-Vorsicht am Gleis|
Die DSGVO gewährleistet kein ausreichendes Schutzniveau für Kreditinstitute
Personenbezogene Daten werden heute annährend durch jedes Unternehmen gespeichert und verarbeitet. Besonders sensibel sind personenbezogene Daten, die Kreditinstitute über ihre Kunden speichern. Hier geht es nicht nur um Vermögensverhältnisse, wie Einkommen, Verbindlichkeiten, Immobilienvermögen und andere Assets, sondern es geht auch um Bewegungsmuster, Aufenthalt in Hotels, Restaurants, Einkaufsgewohnheiten, Hobbies, Vorlieben im Urlaub etc. Diese Daten sind besonders schutzwürdig. Das ist bis hierhin ein alter Hut; der Schutz dieser Daten funktioniert.
Künstliche Intelligenz und Datenschutz-Vorsicht am Gleis|
Die DSGVO gewährleistet kein ausreichendes Schutzniveau für Kreditinstitute
Personenbezogene Daten werden heute annährend durch jedes Unternehmen gespeichert und verarbeitet. Besonders sensibel sind personenbezogene Daten, die Kreditinstitute über ihre Kunden speichern. Hier geht es nicht nur um Vermögensverhältnisse, wie Einkommen, Verbindlichkeiten, Immobilienvermögen und andere Assets, sondern es geht auch um Bewegungsmuster, Aufenthalt in Hotels, Restaurants, Einkaufsgewohnheiten, Hobbies, Vorlieben im Urlaub etc. Diese Daten sind besonders schutzwürdig. Das ist bis hierhin ein alter Hut; der Schutz dieser Daten funktioniert.
Kostenfreier Zugang zu Daten aus dem "Internet der Dinge" (IoT)
Die EU-Kommission wird voraussichtlich in KW 27 ein Gesetzgebungspaket verabschieden, das einen kostenfreien Zugang zu Daten aus dem "Internet der Dinge" einräumt. Hierbei handelt es sich um Daten, die von Sensoren erfasst werden und in der Regel automatisiert an den Hersteller gesendet werden. Dieser hat die Daten dem Nutzer zugänglich zu machen und können dann vom Nutzer u.a. für Wartungsintervalle etc. ausgewertet werden. In gesetzlich geregelten Fällen soll auch der Staat Zugriff auf solche Daten erhalten.
Bundesbank-Symposium Bankenaufsicht im DialogProgrammKongresshaus Kap Europa, Frankfurt am Main 5. Juli 2023
Persönlich Eindrücke und Ausblick:
Eine professionelle Moderation durch bewährte Moderatoren: Corinna Egerer und Philipp Otto.Mehr ...
27. Deutscher Sparkassentag
mit DSGV-Präsident Helmut Schleweis und Thomas Mang, Präsident des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Gastgeber. ... ein voller Erfolg.
31.05. | 01.06.2023
Am 27. Deutschen Sparkassentag haben Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck, Bundesminister Christian Lindner, Christine Lagarde, Friedrich Merz sowie Joachim Gauck teilgenommen.
7. Novelle bringt Anpassungen an die Leitlinien der EZB, u.a. mit Anpassungen an die Risikomanagementmodelle der Institute (AT 4.3.5).
Die BaFin hat am 29.06.2023 die MaRisk-Novelle 2023 veröffentlicht, die unmittelbar in Kraft getreten ist. Für die Implementierung von Neuerungen gilt eine sechs-monatige Übergangsfrist, die am 01.01.2024 abläuft.
Archiv:
BaFin
Meldepflichten für wesentliche Auslagerungen (FISG) sind seit dem 01.01.2022 anzuzeigen.
Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz sind seit dem 01.01.2022 alle Unternehmen verpflichtet, wesentliche Auslagerungen der BaFin anzuzeigen. Die Anzeigepflicht umfasst die Anzeige
der Absicht,
des Vollzugs,
wesentlicher Änderungen sowie
schwerwiegende Vorfälle
im Rahmen von bestehenden oder beabsichtigten (wesentlichen) Auslagerungen.