Compliance Officer

Vertrauen schaffen.
Risiken steuern.
Zukunft sichern. 

Zertifizierte Compliance Officer

Die Geschäftsleitung von Unternehmen trägt im Rahmen Ihrer Organisationspflicht die gesetzliche Verantwortung für die Einhaltung aller einschlägigen rechtlichen Vorschriften durch das Unternehmen. Zur Gewährleistung der Einhaltung des geltenden Rechts für alle Abteilungen eines Unternehmens ist ein funktionierendes Compliance Management System unerlässlich. Dieses Compliance-Management kann die Geschäftsleitung in einem gewissen Rahmen an einen Compliance-Officer wirksam delegieren, bzw. auslagern. 

Die Sensibilität in Unternehmen, über eine verlässliche Compliance-Struktur zu verfügen, ist seit dem bekannten „Neubürger-Urteil“ erheblich gestiegen. Im genannten Urteil entschied das Gericht, dass ein Vorstandsmitglied bei entsprechender Gefährdungslage nur seiner Organisationspflicht genügt, „wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet“. Das Vorstandsmitglied wurde im konkreten Fall zu einer enormen Schadenersatzzahlung in Höhe von EUR 15. Mio. verurteilt ( https://openjur.de/u/682814.html ). 


Wir übernehmen für Sie gerne die Funktion des Compliance-Officers. Dies gilt in allen Fällen, in denen Sie bereits über ein wirksames Compliance-Management-System verfügen, als auch in Fällen, in denen wir für Sie ein  Compliance-Management-System installieren sollen. Weitere Erläuterungen und Ausführungen finden Sie hier


Sollten Sie an einer Beauftragung interessiert sein, können wir gerne gemeinsam ein auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot besprechen. E Kontaktieren Sie uns hierfür über das Kontaktformular oder gerne auch telefonisch unter +49 (0)892 1267 10 (Mo-Do 8 -18 Uhr, Fr 8-12 Uhr). 


Die vertraglichen Anforderungen aus den von der Bafin veröffentlichen Merkblättern sind ebenso wie die Anforderungen an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheblich gestiegen. Zum Schutz vor aufsichtlichen Feststellungen im Rahmen von Prüfungen bspw. gem. 44 KWG entwickeln wir stetig unsere Anlage "Compliance" mit zahlreichen Bestimmungen zum Anweisungswesen und zu Reportingverpflichtungen weiter und ermöglichen für Sie ein unternehmerisches Rsikomanagement.

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