Vollbanken sind unmittelbar Adressat von aufsichtlichen Bestimmungen, so dass unsere Vertragswerke ständig an sich ändernde regulatorische Anforderungen u.a. der BaFin angepasst werden.
Verschiedene Fragestellungen zum Datenschutzrecht für Vollbanken wie für Krankenhäuser haben wir mit den zuständigen Aufsichtsbehörden für öffentliche/ nicht öffentliche Stellen abgestimmt
Wir beraten Unternehmen im Individualarbeitsrecht sowie bei allen betriebsverfassungs- und tarifvertraglichen Fragestellungen. und darüber hinaus
Die hohen Compliance - Anforderungen an Unternehmen und Geschäftsleitung können häufig nicht sicher abgebildet werden.
Sie können die Funktion des Compliance-Officers an uns auslagern
Zahlreiche themenübergreifende Fragestellungen können heute von einem DSB nicht sofort beantwortet werden. Bei uns als von Ihnen ausgelagerten DSB finden Sie kurze Entscheidungswege.
Sie können die Funktion des DSB an uns auslagern
Wir stellen Ihnen unsere Expertise zur Verfügung und übernehmen für Sie die Haftung, dass alles richtig gemacht wird. Diesen Anspruch haben Sie